Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge

18.10.2023
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Bereits heute zahlen Anliegerinnen und Anlieger in Nordrhein-Westfalen keine Straßenausbaubeiträge mehr. Dies gilt für beitragsfähige Straßenausbaumaßnahmen, die ab dem 1. Januar 2018 beschlossen oder anstelle eines gesonderten Beschlusses erstmals im Haushalt des Jahres 2018 standen. Mit einer 100-prozentigen Förderung entlastet die Landesregierung aktuell beitragspflichtige Grundstückseigentümerinnen und -eigentümen schon vollständig von Straßenausbaubeiträgen. Im Zeitraum von 2018 bis zum 30. September 2023 hat die Landesregierung mit dem Förderprogramm Maßnahmen in Höhe von 75,1 Millionen Euro finanziert, die sonst die Grundstückseigentümer hätten zahlen müssen.

Um die Bürgerinnen und Bürgerinnen dauerhaft zu entlasten, bedarf es jedoch einer langfristigen, rechtssicheren Lösung. Kommunalministerin Ina Scharrenbach MdL hat deswegen dem Landeskabinett am Dienstag, 17.10.2023, einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalabgaben-Änderungsgesetz Nordrhein-Westfalen – KAG-ÄG NRW) vorlegt. Dieser wurde von der Landesregierung verabschiedet.

„Ich freue mich, dass wir knapp anderthalb Jahre nach der Landtagswahl dieses Versprechen aus dem Wahlprogramm der CDU und dem Zukunftsvertrag von CDU und Grüne einlösen und den Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge auf den Weg gebracht haben. Hier hat das Ministerium von Kommunalministerin Ina Scharrenbach tolle Arbeit geleistet, um den Grundstückseigentümern volle Rechtssicherheit zu verschaffen“, lobte der für Siegburg, Lohmar und Sankt Augustin direkt gewählte Abgeordnete Sascha Lienesch.

Der Gesetzentwurf wird dem Landtag nun zur weiteren Beratung und Beschlussfassung zugeleitet. Die bisher zulässigen Anliegerbeiträge sollen dann einem sogenannten Beitragserhebungsverbot unterworfen werden. Das Beitragserhebungsverbot soll für Straßenausbaumaßnahmen gelten, die nach dem 1. Januar 2024 beschlossen werden oder die anstelle eines gesonderten Beschlusses frühestens im Haushalt des Jahres 2024 stehen.