Mobile Anlagen zur Videobeobachtung für die Polizei

13.12.2023
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Wie Innenminister Herbert Reul MdL mitgeteilt hat, setzt die Polizei Nordrhein-Westfalen künftig mobile Videobeobachtungsanlagen ein. Zehn Anlagen, die vom Landesamt für Polizeiliche Dienste (LZPD) mit entwickelt wurden, sind bereits dieses Jahr einsatzbereit und verstärken künftig die Arbeit der Polizei an Kriminalitätsschwerpunkten oder bei größeren Veranstaltungen.

Innenpolitiker Sascha Lienesch MdL begrüßt die Umsetzung der Bedarfe der Kreispolizeibehörden: „Die mobilen Videobeobachtungsanlagen sind passgenau und können flexibel je nach Bedarf eingesetzt werden. Sie unterstützen die Polizistinnen und Polizisten bei Einsätzen und verschaffen ihnen einen besseren Überblick über Kriminalitätsschwerpunkte. Damit sind unsere Einsatzkräfte wieder ein Stück weit besser ausgestattet als zuvor.“

Die zehn Videobeobachtungsanlagen können landesweit mobil in allen 47 Kreispolizeibehörden eingesetzt und bedarfsgerecht aufgestellt werden. Jede Anlage ist jeweils mit sechs Kameras ausgestattet. Die Geräte können bis zu zehn Tage ohne Stromzufuhr autark in Betrieb sein. Der Mast der Anlagen kann bis zu fünf Meter hoch ausgefahren werden.

„Die Livebilder werden von geschultem Personal gesichtet und sind ausschließlich von der Polizei einsehbar. Rechtliche Grundlage für die Videobeobachtung ist mit dem Paragraphen 15 oder 15a Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen gegeben. Die Anlagen tragen den Regelungen des Datenschutzes Rechnung“, kommentiert Lienesch den möglichen Einsatz der Anlagen in seinem Wahlkreis.