
Bild: Büro Sascha Lienesch
Mit dem neuen Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher und weiterer Vorschriften stellt Nordrhein-Westfalen die Weichen für eine leistungsfähigere, bürgernähere und zukunftsfeste Kommunalpolitik. Rechtzeitig vor der Kommunalwahl 2025 werden zentrale Regelungen modernisiert, vereinfacht und an die aktuellen Herausforderungen angepasst.
Ein besonderer Fokus liegt auf der Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit, der Entbürokratisierung öffentlicher Vergaben sowie der besseren Beteiligung junger Menschen und Menschen mit Einwanderungsgeschichte in kommunalen Gremien. Auch die Fraktionsstärke wird neu geregelt: Künftig kann eine Fraktion erst ab drei Ratsmitgliedern gebildet werden. Das stärkt die Handlungsfähigkeit der Räte und Kreistage.
„Wer gute Politik für die Menschen vor Ort machen will, braucht funktionierende Strukturen. Dieses Gesetz stärkt unsere Kommunen und damit unsere Demokratie auf lokaler Ebene.“ so Sascha Lienesch.
Das Gesetz enthält Änderungen in insgesamt neun Landesgesetzen und drei Rechtsverordnungen, darunter:
- die Gemeindeordnung,
- die Kreisordnung,
- das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit,
- sowie Regelungen zum E-Government.
Mit dem neuen § 75a in der Gemeindeordnung wird das Vergaberecht unterhalb der EU-Schwellenwerte deutlich vereinfacht. Damit entfallen aufwendige Vorschriften bei kleineren Ausschreibungen. Das spart Zeit, reduziert Bürokratie und schafft Spielräume für Qualität und Nachhaltigkeit. Eine weitere Neuerung betrifft das sogenannte gestufte Aufgabenmodell: Die pauschale Kopplung von Einwohnerzahl und Verwaltungskraft wird auf den Prüfstand gestellt, um Überforderungen kleinerer Kommunen entgegenzuwirken. Auch im Bereich Digitalisierung bringt das Gesetz Fortschritte: Die verpflichtende Nutzung von De-Mail entfällt. Das spart jährlich über 245.000 Euro und ermöglicht Kommunen wie Landesverwaltung flexiblere, digital zeitgemäße Kommunikation.
Zudem wird erstmals gesetzlich die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in den Kommunen verankert (§ 27a GO NRW). Auch Menschen mit Einwanderungsgeschichte sollen gezielter zur Mitwirkung in kommunalpolitischen Gremien ermutigt werden.
Fazit:
Mit dem Gesetzespaket schafft Nordrhein-Westfalen moderne Rahmenbedingungen für handlungsfähige Städte, Gemeinden und Kreise. Die Änderungen stärken nicht nur die kommunale Selbstverwaltung, sondern fördern zugleich Teilhabe, Effizienz und demokratische Mitwirkung vor Ort.
Empfehlen Sie uns!