Entlastung für Bürgerinnen und Bürger in Sankt Augustin und Lohmar

15.01.2026
Beitrag

"Die vollständige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Nordrhein-Westfalen zeigt konkrete Wirkung vor Ort“, stellt der Landtagsabgeordnete Sascha Lienesch fest.

Sankt Augustin und Lohmar profitieren deutlich von der Entscheidung der Landesregierung, Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer dauerhaft zu entlasten. Allein Sankt Augustin erhielt aus Landesmitteln 238.047,99 Euro, Lohmar wurde mit 41.352,46 Euro entlastet. Diese Summen ersetzen Beiträge, die früher von Anwohnerinnen und Anwohnern hätten getragen werden müssen – oft in individuell erheblicher Höhe und mit spürbaren finanziellen Folgen für einzelne Familien.

„Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ist ein echter Erfolg für Fairness und Planungssicherheit. Dass in Sankt Augustin und Lohmar zusammen fast 280.000 Euro nicht mehr von den Bürgerinnen und Bürgern aufgebracht werden müssen, zeigt ganz konkret, was gute Landespolitik vor Ort bewirkt: Entlastung, Verlässlichkeit und mehr Spielraum für eine moderne Gestaltung unserer Straßen“, so Lienesch.

Mit der Reform der Straßenausbaubeiträge hat das Land Nordrhein-Westfalen einen klaren Stufenplan umgesetzt: Ab 2020 wurden Anliegerinnen und Anlieger zunächst zur Hälfte entlastet. Zwei Jahre später übernahm das Land die Beiträge vollständig – auch rückwirkend für jene, die zuvor noch einen Eigenanteil tragen mussten. Seit 2024 gilt schließlich ein vollständiges Beitragserhebungsverbot: Kommunen erhalten die Kosten zu 100 Prozent vom Land erstattet. Insgesamt wurden so landesweit bereits mehr als 213 Millionen Euro übernommen – Geld, das den Bürgerinnen und Bürgern erspart geblieben ist.

Ob und in welcher Höhe die früheren Anliegerbeiträge erstattet wurden, richtet sich nach der Anzahl der Straßenbauprojekte, die eine Beitragspflicht für Anlieger ausgelöst hätte und wie hoch die Gesamtkosten der Baumaßnahme waren. Die Zahlungen sind nicht pauschal an die Kommunen, sondern werden durch die Kommune mit dem Land abgerechnet.


Hintergrund:
Straßenausbaubeiträge waren in NRW kommunale Abgaben, mit denen Städte und Gemeinden Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer an den Kosten für den Ausbau oder die grundlegende Erneuerung öffentlicher Straßen beteiligten. Sie wurden erhoben, wenn Maßnahmen wie die Verbesserung der Fahrbahn, der Geh- und Radwege, der Beleuchtung oder der Entwässerung den Grundstücken einen besonderen wirtschaftlichen Vorteil verschafften. Rechtsgrundlage war das Kommunalabgabengesetz (KAG) des Landes NRW; Höhe und Verteilung der Beiträge richteten sich nach dem Umfang der Maßnahme, dem Vorteil für die Grundstücke sowie nach kommunalen Satzungen.