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Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Förderrichtlinie für schulische Gedenkstättenfahrten umfassend überarbeitet. Ziel ist es, Schulen den Zugang zu Fördermitteln deutlich zu erleichtern und noch mehr Schülerinnen und Schülern Besuche von Gedenk- und Erinnerungsorten zu ermöglichen.
Die neuen Regelungen vereinfachen das Antragsverfahren erheblich. Künftig können auch Schulträger Förderanträge stellen, größere Gruppen mit nur einem Antrag berücksichtigt werden und sämtliche Anträge digital eingereicht werden. Zudem erhalten Schulen eine vorzeitige Bewilligung der Fördermittel, sodass notwendige Buchungen unmittelbar nach der Antragstellung vorgenommen werden können.
„Die Auseinandersetzung mit der Geschichte unseres Landes ist ein wichtiger Bestandteil der politischen Bildung. Gedenkstätten machen Geschichte greifbar und zeigen eindrucksvoll, welche Folgen Ausgrenzung, Antisemitismus und Menschenverachtung haben können“, erklärt Sascha Lienesch.
Für das Jahr 2026 stellt das Land mehr als zwei Millionen Euro für schulische Gedenkstättenfahrten im In- und Ausland bereit. Zusätzlich werden Ausbildungsreisen angehender Lehrkräfte zu NS-Gedenkstätten und Erinnerungsorten in Nordrhein-Westfalen mit 500.000 Euro gefördert.
Neben klassischen Besuchen werden künftig auch digitale Gedenkstättenangebote sowie Fahrten zu Kriegsgräberstätten in die Förderung einbezogen. Damit reagiert das Land auf moderne Formen der Erinnerungsarbeit und schafft zusätzliche Möglichkeiten für Schulen.
„Gerade junge Menschen müssen erfahren können, was es bedeutet, in einer Demokratie zu leben und welche Verantwortung jeder Einzelne für ihren Erhalt trägt. Erinnerungskultur ist kein Blick zurück, sondern ein Auftrag für die Zukunft“, so Lienesch.

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