Landesverfassung soll angepasst und Verfassungsgerichtshof gestärkt werden

18.09.2026
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Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat sich mit einer geplanten Änderung der Landesverfassung befasst. Der gemeinsame Gesetzentwurf von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wurde am Donnerstag in erster Lesung beraten. Im Mittelpunkt stehen Änderungen bei der konstituierenden Sitzung des Landtags sowie neue Regelungen für den Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen.

Bislang führt nach einer Landtagswahl das lebensälteste Mitglied die erste Sitzung des neu gewählten Parlaments, bis der Landtagspräsident oder einer seiner Stellvertreter gewählt ist. Künftig soll diese Aufgabe das Mitglied übernehmen, das dem Landtag am längsten angehört und dazu bereit ist. Bei gleicher Dauer der Parlamentszugehörigkeit soll weiterhin das höhere Lebensalter entscheiden. Damit soll insbesondere die parlamentarische Erfahrung bei der Leitung der konstituierenden Sitzung berücksichtigt werden.

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzentwurfs betrifft den Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen. Grundlegende Regelungen, die bislang teilweise lediglich einfachgesetzlich festgeschrieben sind, sollen unmittelbar in der Landesverfassung verankert werden. Dazu gehören unter anderem die Unabhängigkeit des Gerichts, seine Zusammensetzung, die Entscheidungsmehrheiten sowie die Bindungswirkung seiner Entscheidungen. Die Wahl der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs soll grundsätzlich weiterhin eine Zweidrittelmehrheit im Landtag erfordern.

Zusätzlich sieht der Entwurf Regelungen für den Fall vor, dass Richterstellen über einen längeren Zeitraum nicht neu besetzt werden können. Damit soll verhindert werden, dass länger andauernde Vakanzen die Arbeitsfähigkeit des Verfassungsgerichtshofs beeinträchtigen.

Der Gesetzentwurf wurde nach der ersten Lesung zur weiteren Beratung an den Hauptausschuss des Landtags überwiesen.