Anpassung des BHKGs bereits im Zukunftsvertrag von CDU und Grünen

16.06.2023
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Nach der Flutkatastrophe in 2021 hat die Novellierung des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfestellung und den Katastrophenschutz (BHKG) für CDU und Grüne sehr hohe Priorität. Aus diesem Grund steht die Änderung des Gesetzes auch im gemeinsamen Zukunftsvertrag. Der Gesetzentwurf wird von Innenminister Herbert Reul und seinem Ministerium noch in diesem Jahr erstellt, so dass das Parlament ihn im nächsten Jahr ausführlich beraten kann.

Am heutigen Plenartag wurde auf Antrag der FDP im Plenum über die Reform des BHKGs debattiert. Die darin vorgeschlagenen Punkte stehen so fast alle bereits im Koalitionsvertrag und sind ebenfalls im 15-Punkte-Plan für kommende Katastrophen, genauer gesagt im Abschlussbericht des vom Minister des Innern berufenen Kompetenzteams Katastrophenschutz, enthalten. Viele Anregungen zur Änderung des Gesetzes fehlten allerdings im Antrag der Liberalen.

Entgegen der Aussage im Antrag der FDP ist demnach die Landesregierung im Bereich der Anpassung des BHKGs bereits aktiv geworden. Das melden unter anderem auch die an der Ausgestaltung der Änderungen beteiligten Hilfsorganisationen, die Verbände sowie die kommunalen Spitzenverbände. Der Beteiligungsprozess ist jedoch sehr umfassend und die Themen müssen entsprechend ausführlich diskutiert werden.

Sobald der Entwurf der Gesetzesänderung vorliegt, wird sich der CDU-Landtagsabgeordnete Sascha Lienesch als Mitglied des Innenausschusses intensiv damit befassen, verschiedene Aspekte aus dem Blickwinkel der Freiwilligen Feuerwehren betrachten und bei Bedarf nochmal hinterfragen. Hierbei gilt aus seiner Sicht jedoch Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Nur so kann gewährleistet werden, dass das geänderte BHKG dann allen zukünftigen Anforderungen Rechnung tragen kann. Ein breiter Konsens aller demokratischen Fraktionen wird angestrebt.