Antrag „Einsamkeit bekämpfen Ehrenamt stärken“ beschlossen

04.05.2023
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Einsamkeit. Was bedeutet das? Dieses Gefühl ist subjektiv und kann Menschen aller Altersgruppen betreffen. Es wird beschrieben als die wahrgenommene Diskrepanz zwischen den erwünschten und den tatsächlichen sozialen Beziehungen. Einsamkeit kann durch viele Faktoren ausgelöst werden, neben dem Verlust eines geliebten Menschen oder Veränderungen im Freundeskreis gehören auch Umzüge und andere Veränderungen der Lebenswirklichkeit dazu. Betroffen sind insbesondere Menschen in Umbruchphasen.

Einsamkeit kann sich auf die körperliche und psychische Gesundheit auswirken und diese negativ beeinflussen. So können sich – wie Studien gezeigt haben – infolgedessen beispielsweise Depressionen und suizidale Gedanken entwickeln. Viele betroffene Menschen sprechen nicht gerne über ihre Einsamkeit. Gerade deshalb ist es wichtig, die Stigmatisierung abzubauen und das Thema öffentlich anzusprechen.

Um Einsamkeit zu bekämpfen, müssen dementsprechend in vielen Bereichen Maßnahmen ergriffen werden. Ende 2022 wurde in der NRW Staatskanzlei eine Stabsstelle eingerichtet, die sich ausdrücklich dem Thema Einsamkeit widmet. Damit wurde eine Ansprechstelle geschaffen.

Die Zukunftskoalition von CDU und GRÜNEN sieht Einsamkeit als ein Querschnittsthema an, welches alle Gesellschaftsschichten durchzieht und betrifft und hat aus diesem Grund in der heutigen Plenarsitzung dazu einen entsprechenden Antrag eingebracht.

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat daraufhin unter anderem beschlossen:

  • den ehrenamtlichen Einsatz zur Bekämpfung von Einsamkeit weiter zu stärken und den ehrenamtlichen Menschen konkrete Unterstützung zukommen zu lassen.
  • das Schwerpunktthema 2024 beim Förderprogramm „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ auf die Förderung von Projekten gegen Einsamkeit auszurichten.
  • eine Strategie zur Einsamkeitsbekämpfung und -prävention zu erarbeiten und regelmäßig zu evaluieren. Dabei sind u. a. folgende Säulen zu beachten:
  1. Einbeziehung von Expertinnen und Experten
  2. Sammlung und Bündelung von Best-Practice-Beispielen
  3. enger Dialog mit dem Bund und den anderen Bundesländern