Austausch mit dem Kreisbrandmeister des Rhein-Sieg-Kreises

22.02.2023
Pressemitteilung

Gemessen an seiner Einwohnerzahl ist der Rhein-Sieg-Kreis mit etwas mehr als 600.000 Einwohnern der größte Landkreis Deutschlands. Damit obliegt dem Kreis gemeinsam mit den Kommunen eine große Verantwortung, seine Bürgerinnen und Bürger zu schützen.

Die Städte Siegburg, Lohmar und Sankt Augustin, für die der Landtagsabgeordnete Sascha Lienesch zuständig ist, liegen in diesem Landkreis. Lienesch, der sich als Mitglied des Innenausschusses schwerpunktmäßig mit dem Thema Katastrophenschutz befasst, hat Mitte Februar einen Antrittsbesuch beim neuen Kreisbrandmeister, Stefan Gandelau, gemacht und sich mit ihm ausgetauscht.

So ging es beispielsweise um die Nachwuchsgewinnung für die Freiwilligen Feuerwehren. Es sei wichtig, Interessenten zu signalisieren, dass dieses Ehrenamt noch immer von der Bevölkerung wertgeschätzt wird und es sich um eine sinnstiftende und erfüllende ehrenamtliche Tätigkeit handelt. Auch das geplante Gefahrenabwehrzentrum des Rhein-Sieg-Kreises, welches in den nächsten Jahren in Sankt Augustin entstehen wird, wurde thematisiert. Darüber hinaus sprachen Gandelau und Lienesch, die sich bereits aufgrund ihrer Ehrenämter in der Freiwilligen Feuerwehren seit einigen Jahren kennen, über die anstehende Novellierungen des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG).

„Das war ein wertvolles Gespräch. Gerne unterstütze ich die Anliegen des Rhein-Sieg-Kreises hinsichtlich Brandschutz, Hilfeleistung und Katastrophenschutz auch auf Landesebene. Dazu ist mir der Austausch mit den Führungskräften der Feuerwehren und Hilfsorganisationen im Kreisgebiet wichtig”, so der Abgeordnete.

Stefan Gandelau hat die Aufgabe des Kreisbrandmeisters am 1. Oktober 2022 zunächst im Ehrenamt übernommen. Ab dem 1. Juni 2023 wird er die Aufgabe hauptberuflich ausüben. Seit Oktober unterstützt er Landrat Sebastian Schuster (CDU) bei der Aufsicht über die Freiwilligen Feuerwehren sowie der Durchführung der Aufgaben, die dem Kreis nach dem Brandschutz-, Hilfeleistungs-, Katastrophenschutzgesetz (BHKG) zukommen.