Feuerwehr: Über 5000 Unterschriften für Beibehalt der Regelaltersgrenze

30.03.2023
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Am 28. März hatten Vertreter der komba gewerkschaft und ver.di Berufsfeuerwehrbeamte dazu aufgerufen, auf der Wiese vor dem nordrhein-westfälischen Landtag zu demonstrieren. Anlass war das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 09.06.2022, in dem die maßgeblichen Regelungen des § 116 Landesbeamtengesetz (LBG) in Verbindung mit der Verordnung über die Zugehörigkeit zu den Feuerwehren für unzureichend erklärt wurden. Das führt in der Konsequenz dazu, dass Feuerwehrbeamte nur dann mit 60 Jahren in den Ruhestand treten können, wenn sie bis zu ihrem Eintritt im Einsatzdienst der Feuerwehr Dienst verrichtet haben.

Sowohl der Landtagspräsident André Kuper als auch Kollegen der CDU-Landtagsfraktion wohnten gemeinsam mit dem Innenpolitiker Sascha Lienesch der angemeldeten Demonstration bei. Sie erhielten von den Gewerkschaftsvertretern mehr als 5000 Unterschriften von Feuerwehrkräften, die sich dafür einsetzen, dass die Lebensarbeitszeitgrenze für Beamte von Berufsfeuerwehren bei 60 Jahren rechtssicher erhalten bleibt.

Lienesch, der selbst langjähriges Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr ist und sich im Innenausschuss auch schwerpunktmäßig mit den Regularien der Feuerwehren beschäftigt, hatte bereits im Vorfeld an Gesprächen mit den Gewerkschaften teilgenommen.

Um Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu erreichen, hat es sich die CDU-Landtagsfraktion zum Ziel gesetzt, den entsprechenden Paragraphen im Gesetz über die Beamtinnen und Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen (Landesbeamtengesetz NRW) neu zu regeln.