Geänderte Kita-Personalverordnung

05.12.2024
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Berufstätige Eltern sind auf eine verlässliche Betreuung ihrer Kinder angewiesen. Seit einiger Zeit führen der verstärkte Fachkräftemangel und die Krankenstände jedoch zu vermehrten Schließzeiten von Kitas.

Mit der veränderten Personalverordnung sollen die Kitas auch bei dem aktuellen, krankheitsbedingten Personalmangel möglichst geöffnet bleiben und bei der generellen Rekrutierung von qualifiziertem Personal helfen. Außerdem ist sie so formuliert, dass sie einfacher verständlich ist und so schneller angewendet wird.

„Die aktuell kursierende Behauptung „Eine Person soll alleine auf 60 Kinder aufpassen“ ist jedoch schlicht falsch. Der im KiBiz festgehaltene Fachkraft-Kind-Schlüssel bleibt erhalten, sodass weiterhin mindestens zwei pädagogische Kräfte jeder Gruppe zugeordnet sind. Es wird den Kitas lediglich die Möglichkeit gegeben, bei einem nicht planbaren Personalnotstand eine pädagogisch qualifizierte Ergänzungskraft übergangsweise für eine sozialpädagogische Fachkraft einzusetzen“, räumt der Landtagsabgeordnete Sascha Lienesch mit dem Gerücht auf.

Als Ergänzungskräfte gelten zum Beispiel Kinderpfleger, die eine mehrjährige Ausbildung absolviert haben und ohnehin häufig ein wichtiger Teil des Betreuungsteams sind. Sie kennen die Kinder, sind mit ihnen vertraut und können kindgerecht mit ihnen umgehen. Mit der Neufassung der Personalverordnung kann diese Möglichkeit nach Inkrafttreten zukünftig bis zu sechs Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden und richtet sich an jene Kitas, in denen es zu nicht absehbaren Personalausfällen kommt - etwa in Folge von Erkrankungen. In Kitas mit mehr als 60 Kindern sowie in Gruppen mit unter Dreijährigen oder Kindern mit besonderem Betreuungsbedarf ist eine zusätzliche Fachkraft erforderlich.

Lienesch dazu: „In enger Abstimmung mit den Trägern und Kommunen trägt die neue Personalverordnung somit zu mehr Verlässlichkeit in der Kinderbetreuung bei. Der Landeselternbeirat begrüßt die Änderung.“

Diese Regelung ist auf sechs Wochen im Jahr beschränkt. Das soll verhindern, dass Kita-Träger dauerhaft auf sozialpädagogische Kräfte verzichten. Es handelt sich um eine Maßnahme für unvorhersehbare Ausfälle.