Guter Kompromiss bei der Altersgrenze für Feuerwehrleute erzielt

26.06.2024
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In Nordrhein-Westfalen sorgen mehr als 88.000 ehrenamtliche und mehr als 15.000 hauptamtliche Feuerwehrleute für unserer Sicherheit. Dafür gebührt ihnen Respekt, Dankbarkeit und Wertschätzung.

In den vergangenen Monaten haben die Abgeordneten im Landtag intensiv die Anhebung der Altersgrenze von hauptamtlichen Feuerwehrleuten diskutiert. Vorgesehen war eine Differenzierung nach Laufbahngruppen.

Mit dem Änderungsantrag von CDU und Grüne werden die wichtigen Anliegen aus der Sachverständigenanhörung aufgegriffen. Nach einer intensiven Anhörung bleibt es bei einer einheitlichen Altersgrenze bei den Feuerwehren, dass war der CDU-Landtagsfraktionen NRW wichtig. Die Altersgrenze wird moderat um ein Jahr auf 61 Jahre angehoben.

Die Jahrgänge 1966 und 1967 sind noch ausgenommen, für die Jahrgänge 1968 bis 1970 wird die Altersgrenze schrittweise angehoben. Wer 1971 oder später geboren wurde, für den gilt dann die Altersgrenze 61 Jahre.

"Damit bleibt insbesondere der Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst attraktiv. Außerdem schaffen wir mit der einheitlichen Altersregelung eine bürokratielose Lösung. Niemand muss Einzelnachweise über Einsatzzeiten und Dienste erbringen", berichtet der CDU-Innenpolitiker Sascha Lienesch.

Auch den Wunsch nach einer freiwilligen Verlängerung über die Regelaltersgrenze hinaus hat die CDU-Landtagsfraktion aufgegriffen. Bis zu drei Jahre können Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes länger arbeiten. Es hat sich wieder einmal gezeigt, wie wichtig Sachverständigenanhörungen sind. Sie haben wertvolle Hinweise eingebracht.