KiBiz-Reform stärkt Kitas: Mehr Verlässlichkeit und gezielte Förderung

20.04.2026
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Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat zentrale Änderungen am Kinderbildungsgesetz (KiBiz) auf den Weg gebracht. Ziel ist es, die frühkindliche Bildung nachhaltig zu stärken, die Qualität in den Einrichtungen zu sichern und gleichzeitig für mehr Verlässlichkeit im Kita-Alltag zu sorgen.

Eine Verlängerung ist die Mindestkernzeit. Künftig soll diese von 25 auf 35 Stunden pro Woche erhöht werden. Das Kernzeitmodel bleibt dabei ein Optionsmodel für Träger, dass Ihnen erlaubt sozialpädagogische Frachkräfte gezielt eingesetzt werden können. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass während der gesamten Betreuungszeit mindestens eine sozialpädagogische Fachkraft in der Einrichtung anwesend ist , bei mehreren Gruppen entsprechend mehr. Damit soll die pädagogische Qualität stabilisiert und der Alltag für Kinder wie Eltern verlässlicher gestaltet werden.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der gezielten Sprachförderung. Mit rund 50 Millionen Euro zusätzlich stärkt das Land insbesondere die plusKITA. Diese richten sich an Kinder mit besonderem Förderbedarf sowie an Familien mit geringem Einkommen. Ergänzend sollen digitale Unterstützungsangebote wie eine App und Online-Schulungsmaterialien für Fachkräfte bereitgestellt werden. Zudem investiert das Land in praxisnahe Sprachbildungskoffer für Einrichtungen und plant eine gezielte Werbekampagne zur Gewinnung qualifizierten Personals.

Auch die Entlastung der Einrichtungen im Alltag wird weiter vorangetrieben. Dafür stellt das Land rund 37,2 Millionen Euro für Kita-Helferinnen und -Helfer bereit. Alle Einrichtungen sollen bei Bedarf auf diese Unterstützung zurückgreifen können, mit einer pauschalen und unbürokratischen Finanzierung.

Mit Blick auf die Praxis vor Ort sieht die Reform zudem Anpassungen bei den Gruppengrößen in Notsitualtionen vor. Die bestehenden gesetzlichen Vorgaben bleiben grundsätzlich erhalten. Die Möglichkeit weitere Kinder zur Überbelegung zu betreuen bleibt bei zwei Kindern begrenzt. Bei den Gruppen, in denen Kinder zwischen zwei und sechs Jahren betreut werden (Gruppenformen I und III), ist in Ausnahmefällen eine zeitlich befristete Überbelegung um weitere zwei Kinder möglich – dies aber nur für einen Zeitraum von maximal sechs Wochen im Jahr.

Ein wichtiger Zukunftsaspekt ist die Stärkung der Ausbildung und Gewinnung neuer Fachkräfte. Hierfür stellt das Land rund 68 Millionen Euro bereit. Jeder Ausbildungsbetrieb erhält pauschal eine Finanzierung für die Praxisanleitung, damit die Auszubildenden vor Ort noch besser angeleitet und begleitet werden können.  

„Mit der KiBiz-Reform schaffen wir mehr Verlässlichkeit für Familien und bessere Rahmenbedingungen für unsere Kitas. Frühkindliche Bildung ist entscheidend für faire Chancen. Deshalb investieren wir gezielt in Qualität, Personal und Förderung“, so Sascha Lienesch.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung wird derzeit im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend des nordrhein-westfälischen Landtags weiter beraten. Ziel ist es, die Verbesserungen zeitnah in die Praxis zu bringen und die frühkindliche Bildung im Land nachhaltig zu stärken.