Franz Bachinger/Pixabay
Der Landesentwicklungsplan (LEP) ist das maßgebliche Steuerungsinstrument für die räumliche Entwicklung in Nordrhein-Westfalen. Mit dem Beschluss des vorgelegten Änderungsentwurf hat die Landesregierung am Freitag, 02.06.2023, einen entscheidenden Schritt für den Ausbau der erneuerbaren Energien gemacht. Ziel der jetzt beschlossenen Änderung ist die Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes des Bundes, welches die Sicherung von 1,8 Prozent der Landesfläche (rund 61.400 Hektar) für Windenergie in Nordrhein-Westfalen vorgibt. Zusätzlich soll die Flächenkulisse für Photovoltaik-Freiflächenanlagen maßvoll erweitert werden.
„Die Landesregierung stellt mit der Änderung des Landesentwicklungsplans sowie der Anpassung der sechs Regionalpläne sicher, dass NRW weiterhin Vorreiter unter den Bundesländern bleibt und schon 2025 die notwendigen Flächen für den Ausbau der Windenergie bereitstellt.Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist zentral für eine zukünftig unabhängige und klimaneutrale Energieversorgung“, konstatierte der CDU-Landtagsabgeordnete Sascha Lienesch.
Dabei ist Lienesch jedoch wichtig, dass auch bei den Bürgerinnen und Bürger in seinem Wahlkreis, insbesondere im ländlich gelegenen Lohmar, wo der Bau von Windrädern in zwei Stadtteilen im Gespräch ist, die Akzeptanz hierfür vorhanden ist.
Das Vorgehen:
Die Öffentlichkeit und alle in ihren Belangen berührten Stellen sind nun aufgerufen, zum Entwurf der Änderung des LEP NRW, dem Umweltbericht und der Planbegründung Stellung zu nehmen. Hierzu haben sie bis zum 21. Juli 2023 Gelegenheit.
Im Anschluss an die Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Landesplanungsbehörde die Stellungnahmen auswerten und abwägen. Die finale Fassung der Landesentwicklungsplanänderung wird von der Landesregierung mit Zustimmung des Landtags beschlossen.
Abgeschlossen werden soll das Verfahren zur Änderung des Landesentwicklungsplans im Frühjahr 2024. Die Regionalpläne in den sechs Planungsregionen werden weitgehend zeitgleich geändert. Die Landesregierung hat die regionalen Planungsträger um Zeitpläne für diese Verfahren gebeten, die bereits 2025 abgeschlossen werden sollen. In den Regionalplänen der sechs Planungsregionen erfolgt die konkrete räumliche Festlegung der Windenergiebereiche. Die Verfahren werden von den verschiedenen Regionalräten in den Regierungsbezirken und der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr durchgeführt. Bürgerinnen und Bürger können sich auch hier jeweils beteiligen.
Informationen zum Verfahren der Änderung des Landesentwicklungsplans, zur Potenzialstudie der LANUV und zum neuen Steuerungsinstrument finden Sie hier: https://landesplanung.nrw.de/.
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