Landesregierung will Aufnahmegesetz für Flüchtlinge ändern

25.05.2023
Pressemitteilung

 Sankt Augustin wird davon massiv profitieren

NRW-Flüchtlingsministerin Josefine Paul hat jüngst mitgeteilt, dass auf ihren Vorschlag hin das Landeskabinett beschlossen hat, das Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) zu ändern. Künftig sollen die Kapazitäten einer Landesaufnahmeeinrichtung zu 100% auf die Aufnahmeverpflichtungen der Kommunen angerechnet werden.

In Sankt Augustin – im Wahlkreis des Landtagsabgeordneten Sascha Lienesch (CDU) – betreibt die Bezirksregierung Köln im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen seit 2015 eine Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) mit einer maximalen Aufnahmekapazität von 600 Plätzen. Nach der derzeitigen gesetzlichen Regelung werden der Stadt 50% der Plätze, also 300 Plätze, angerechnet. In diesem Umfang muss die Stadt als Kommune weniger Geflüchtete aufnehmen als eigentlich nach dem sog. Königsteiner Schlüssel vorgesehen.

Von der nun vorgeschlagenen Gesetzesänderung wird die Stadt Sankt Augustin massiv profitieren, da nach Inkrafttreten weitere 300 Plätze angerechnet werden.

Die Gesetzesvorlage wird in Kürze dem Parlament zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Der Gesetzgebungsprozess wird bald gestartet.

„Die geplante Neuregelung ist eine echte Entlastung für Kommunen mit einer Landeseinrichtung. Ich freue mich, dass Sankt Augustin von dieser Änderung stark profitieren wird, denn derzeit hat die Stadt, wie viele andere Städte und Gemeinden, nur wenige Aufnahmekapazitäten“, so der Sankt Augustiner Landtagsabgeordnete Sascha Lienesch. „Als Mitglied des Integrationsausschusses im Landtag NRW werde ich mich im parlamentarischen Verfahren für die Umsetzung des Gesetzentwurfs einsetzen.“