Landtagsabgeordneter Sascha Lienesch begrüßt die Heizkostenhilfe

16.05.2023
Pressemitteilung

Ab sofort können Privathaushalte bis zum 20.10.2023 wegen der stark gestiegenen Energiekosten Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger beantragen. Die maximale Förderung beträgt 2.000 Euro pro Privathaushalt. Der CDU-Landtagsabgeordneter Sascha Lienesch begrüßt diese Hilfe. 

Zunächst können Haushalte aus Nordrhein-Westfalen, die selbst die Feuerstätte betreiben, einen Antrag stellen und Hilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger erhalten. Spätestens in zwei Wochen werden dann auch die Vermieterinnen und Vermieter ihre Anträge einreichen können. Für die rund 1,2 Millionen nordrhein-westfälischen Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle oder Koks heizen, erstattet der Bund dem Land rund 10 Millionen Euro zur Umsetzung der Härtefallhilfe.

„Aufgrund der zahlreichen Hilfsprogramme, mit denen die Landesregierung derzeit die Bürgerinnen und Bürger unterstützt, befürworte ich die Vorgehensweise beim Antragsstart. Das erst die Selbstbetreiber, und dann die Vermieter, Hilfen beantragen können, entlastet die zuständigen Behörden, die die Anträge bearbeiten ein wenig.“, so der Abgeordnete Lienesch.

Bei der Härtefallhilfe werden Beschaffungen berücksichtigt, die im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022 erfolgt sind. Ausnahmsweise kann auf das Bestelldatum abgestellt werden, sofern die oder der Antragstellende anhand geeigneter Unterlagen nachweist, dass die Bestellung im Entlastungszeitraum aufgegeben wurde und die Lieferung des nicht leitungsgebundenen Energieträgers bis spätestens 31. März 2023 erfolgte.

Lienesch sagte zudem: „Die Website des Landes, die für die Heizkostenhilfe aufgesetzt wurde, ist sehr übersichtlich gestaltet. Es wird direkt vermittelt, welche Voraussetzungen für eine Antragstellung erfüllt sein müssen. Der angebotene Rechner zeigt auf Basis weniger Angaben auf, ob eine Antragsberechtigung besteht und wie hoch die zu erwartende Unterstützung ausfallen wird. Der Antrag kann anschließend direkt online gestellt werden. Das ist eine Erleichterung für alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die auf die Hilfe angewiesen sind.“

Zur Antragstellung:
Diese erfolgt online über www.heizkostenhilfe.nrw. Es wird eine bund.ID oder ein ELSTER-Zugang benötigt. Die maximale Förderung beträgt 2.000 Euro pro Privathaushalt.