Leitlinie des Landes zu Pferden im Brauchtum gilt nicht für Martinszüge

12.01.2024
Pressemitteilung

Die Nutzung von Segways durch den „St. Martin“ hat im November in Sankt Augustin-Niederpleis zu großen Diskussionen und einer bundesweiten medialen Berichterstattung geführt. Im Jahre 2021 hat das Landwirtschaftsministerium „Leitlinien zum Umgang mit Pferden beim Einsatz in Karnevalsumzügen“ herausgegeben. In den textlichen Ausführungen wird jedoch nicht nur auf Karnevalsumzüge Bezug genommen, sondern es konnte so interpretiert werden, dass die Leitlinie zum Einsatz von Pferden bei allen Brauchtumsumzügen anzuwenden sei. Da die Veranstalter des Martinszuges die strikten Anforderungen in Niederpleis nicht umsetzen konnten, haben sie auf die Segway-Lösung gesetzt. Die Stadtverwaltung Sankt Augustin konnte aufgrund der missverständlichen Formulierungen in der Leitlinie davon ausgehen, dass sie zwingend anzuwenden sei.

„Mir ist der Erhalt des Brauchtums sehr wichtig. Dazu gehört auch, dass es den ehrenamtlichen Ausrichtern von Martinszügen möglich ist, Pferde einzusetzen und die Hürden dafür nicht unüberwindbar sind. Natürlich muss auch bei Martinszügen auf das Tierwohl geachtet werden“, so der auch für Sankt Augustin zuständige Landtagsabgeordnete Sascha Lienesch.

Nach der teils emotional geführten Diskussion hat sich Lienesch mit der Bitte um eine Klarstellung des Anwendungsbereiches der Leitlinie im November an Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen gewandt. Die Antwort liegt nunmehr vor.

Ministerin Gorißen betont in ihrem Antwortschreiben, dass die Leitlinie in ihrer derzeitigen Fassung ausschließlich für Karnevalsumzüge gilt. Die Leitlinie stellt eine Konkretisierung des Tierschutzgesetzes dar. Da sich jedoch die Umstände bei Karnevalszügen im Hinblick auf eine mögliche Gefährdung von Pferden durch Menschenmassen, Alkoholgenuss der Veranstaltungsteilnehmerinnen und -teilnehmer und der musikalischen Begleitung signifikant von Martinszügen unterscheiden, ist die Leitlinie hier nicht zwingend eins-zu-eins anzuwenden. Selbstverständlich gilt das Tierschutzgesetz auch für Martinsumzüge und natürlich ist hier ebenso „ein sachkundiger Reiter und eine tierschutzgerechte Planung im Vorfeld erforderlich“.

„Ich habe das Schreiben der Ministerin mit der Klarstellung dem Bürgermeister der Stadt Sankt Augustin zur Verfügung gestellt, damit er rechtzeitig für das nächste Martinsfest die bisherige Genehmigungspraxis überprüfen und sich ggf. mit dem Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises abstimmen kann. Ich bin mir sicher, dass die Stadtverwaltung mit den Veranstaltern eine Lösung finden wird, die dem Tierwohl genauso gerecht wird wie dem Brauchtum,“ so Sascha Lienesch.