Maßnahmen zur Beschleunigung von Asylverfahren zeigen Wirkung

30.09.2025
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Die Landesregierung hat ihre Anstrengungen zur Beschleunigung von Asylverfahren erfolgreich umgesetzt. Justizminister Dr. Benjamin Limbach stellte im Landeskabinett die Evaluation der Asylzuständigkeitsverordnung vor. Das Ergebnis: Die Dauer von Asylverfahren konnte im Vergleich zum Vorjahr spürbar reduziert werden.

So sank die durchschnittliche Verfahrenszeit von 16,4 Monaten (2. Quartal 2024) auf 12,2 Monate (2. Quartal 2025). In neu eingerichteten Asylkammern der Verwaltungsgerichte können Verfahren sogar innerhalb von zwei bis drei Monaten abgeschlossen werden. Auch bei Altverfahren ist eine deutliche Verkürzung erreicht worden.

Der Erfolg basiert auf einer gezielten Spezialisierung: Herkunftsstaaten von Asylsuchenden wurden in Cluster eingeteilt und den sieben Verwaltungsgerichten in NRW zugeordnet. Parallel dazu wurde die personelle Ausstattung der Gerichte erheblich verstärkt. Heute gibt es sechs spezialisierte Asylkammern, bis 2026 sollen weitere fünf folgen.

Minister Dr. Limbach betonte: „Betroffene erhalten nun schneller Klarheit über ihre Perspektive in Deutschland. Gleichzeitig wird der Bearbeitungsstau an den Verwaltungsgerichten wirksam abgebaut.“

„Schnellere Verfahren sind im Interesse aller: Wer einen Schutzanspruch hat, soll rasch Sicherheit und Perspektive bekommen. Wer keinen Anspruch hat, muss genauso zügig eine klare Entscheidung erhalten. Diese Verlässlichkeit stärkt das Vertrauen in unseren Rechtsstaat.“ so Sascha Lienesch.

Mit der konsequenten Umsetzung dieser Maßnahmen sorgt Nordrhein-Westfalen für mehr Rechtssicherheit, schnellere Verfahren und eine spürbare Entlastung der Justiz.