Mehr Sicherheit durch Novelle des Ordnungsbehördengesetzes

17.06.2026
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Der nordrhein-westfälische Landtag hat die Novelle des Ordnungsbehördengesetzes mit den Stimmen von CDU und Grünen beschlossen. Mit der Reform werden die kommunalen Ordnungsdienste gestärkt, ihre Handlungsmöglichkeiten erweitert und die rechtlichen Grundlagen für ihre Arbeit transparenter gestaltet.

Sascha Lienesch begrüßt die Gesetzesänderung ausdrücklich. Die Beschäftigten der kommunalen Ordnungsdienste leisten täglich einen wichtigen Beitrag für Sicherheit und Ordnung in Städten und Gemeinden. Gleichzeitig sehen sie sich immer häufiger mit herausfordernden und teils aggressiven Situationen konfrontiert. Die Novelle trägt dieser Entwicklung Rechnung und verbessert die Rahmenbedingungen für ihre wichtige Arbeit.

Ein wesentlicher Bestandteil der Reform ist die Einführung des sogenannten Pre-Recordings bei Bodycams. Dadurch können künftig auch die entscheidenden Sekunden vor dem eigentlichen Start einer Aufnahme gesichert werden. Dies verbessert den Schutz der Einsatzkräfte, erleichtert die Aufklärung von Vorfällen und stärkt die Beweissicherung in kritischen Situationen.

Darüber hinaus erhalten die Kommunen zusätzliche Handlungsmöglichkeiten. So können künftig unter anderem längerfristige Aufenthaltsverbote gegen Störer ausgesprochen werden. Gleichzeitig wird die Eigenverantwortung der Städte und Gemeinden bei der Verkehrsüberwachung gestärkt. Künftig können alle Kommunen unabhängig von ihrer Größe Geschwindigkeitsverstöße, Rotlichtverstöße und weitere Verkehrsregelungen eigenständig überwachen und ahnden. Das erhöht die Verkehrssicherheit vor Ort und schützt insbesondere Kinder, ältere Menschen und andere besonders schutzbedürftige Verkehrsteilnehmer.

Ein weiterer Schwerpunkt der Gesetzesnovelle liegt auf der Transparenz. Die Befugnisse der kommunalen Ordnungsdienste werden künftig direkt im Ordnungsbehördengesetz geregelt. Bürgerinnen und Bürger können damit einfacher nachvollziehen, welche Aufgaben und Kompetenzen den Ordnungsbehörden zustehen. Dies stärkt die Rechtssicherheit und das Vertrauen in staatliches Handeln. Bisher verwies das OBG bei vielen Vorschriften auf das Polizeigesetz NRW.
Für Sascha Lienesch ist die Reform ein wichtiger Schritt, um die Kommunen in Nordrhein-Westfalen weiter zu stärken. Sie verbessert die Sicherheit im öffentlichen Raum, unterstützt die Arbeit der kommunalen Ordnungskräfte und schafft zugleich mehr Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger.

Sascha Lienesch hat sich als Mitglied des Innenausschusses des Landtags insbesondere dafür eingesetzt, dass auch kleine und mittlere kreisangehörige Gemeinden und Städte Geschwindigkeitsverstöße mit mobilen Messanlagen überwachen und ahnden dürfen (§ 48 OBG). Bisher war das Kreisen und sog. großen kreisangehörigen Kommunen erlaubt oder im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit auch kleineren und mittleren Kommunen, wenn die kumulierten Einwohnerzahl 60.000 Einwohner übersteigt.

Konkrete Umsetzung im Rhein-Sieg-Kreis nun möglich

Bereits im Jahr 2024 hat die CDU Ratsfraktion in Sankt Augustin unter der Führung Lieneschs als Fraktionsvorsitzender den Antrag gestellt, mobile Blitzer anzuschaffen. Die Verwaltung der Stadt Sankt Augustin kann nun in die konkrete Planung und Umsetzung gehen. Haushaltsmittel sind dafür im Haushalt 2026 enthalten.
Auch umliegende Städte wie die Kreisstadt Siegburg haben sich bereits mit dem Thema beschäftigt. Eine interkommunale Zusammenarbeit ist natürlich weiterhin gestattet, aber nicht mehr zwingend erforderlich.

Wichtig: Die Neufassung des OBG erlaubt den Städten- und Gemeinden die Verkehrsüberwachung. Sie sind dazu aber auch künftig nicht verpflichtet.