NRW stärkt den Schutz der freiheitlichen Demokratie

05.11.2025
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Der Landtag hat das Verfassungsschutzgesetz in NRW nach mehr als 30 Jahren umfassend modernisiert. Ziel ist ein Verfassungsschutz, der den Herausforderungen der heutigen Sicherheitslage gerecht wird und unsere freiheitliche Demokratie wirksam schützt.

"Unsere Demokratie braucht einen Verfassungsschutz, der auf der Höhe der Zeit ist. Wir stärken die Abwehr gegen Extremismus, Terrorismus, Cyberangriffe und Einflussnahme aus dem Ausland und sichern gleichzeitig die Rechte der Menschen. Sicherheit und Freiheit gehören für uns zusammen", so Lienesch.

Hintergrund: Das Innenministerium hat das Gesetz neu aufgesetzt, um auf veränderte Bedrohungen, technologische Entwicklungen und aktuelle rechtliche Anforderungen zu reagieren. Der bisherige Rechtsrahmen stammt aus den 1990er Jahren. Die Neuformulierung setzt unter anderem auch Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um.

Zu den Schwerpunkten der Reform zählen unter anderem moderne Analyse und Arbeitsmethoden, klare rechtliche Vorgaben für digitale Ermittlungsinstrumente, mehr richterliche Kontrolle bei intensiveren Maßnahmen und eine stärkere parlamentarische Aufsicht. Neu geregelt werden unter anderem der Einsatz von künstlicher Intelligenz, der Umgang mit verschlüsselter Kommunikation über Messenger Dienste und Möglichkeiten zur Funkzellenabfrage, um Netzwerke von Extremisten und Terroristen besser aufzudecken. Auch Finanzermittlungen sowie die Nachverfolgung von Reisebewegungen radikalisierter Personen werden erleichtert.

Ein weiteres Ziel der Reform ist der Schutz vor Spionage. Forschung und Wissenschaft in NRW sollen besser vor ausländischer Einflussnahme geschützt werden. Die Aufgaben im Bereich Wirtschafts und Wissenschaftsschutz sind nun klar benannt. Zudem werden Zuverlässigkeitsüberprüfungen bei sicherheitsrelevanten Bereichen präziser geregelt.

Die Reform schafft einen modernen, verantwortungsvollen und transparent kontrollierten Verfassungsschutz für NRW. Damit wird die Sicherheit der Menschen gestärkt und der Rechtsstaat handlungsfähig gehalten.