Büro Sascha Lienesch MdL
Um bei den Landtagswahlen in NRW als Abgeordnete bzw. Abgeordneter kandidieren zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Mindestalter von 18 Jahre muss erreicht sein.
- Sie/Er muss im Besitz eines deutschen Passes sein.
- Sie/Er muss seit mindestens drei Monaten in NRW mit erstem Wohnsitz gemeldet sein.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann sich die Person von dem Kreisvorstand ihrer/seiner Partei als Kandidatin/Kandidat nominieren lassen. Spätestens 48 Tage vor der Wahl müssen die Vorschläge – samt Zustimmungserklärung der Kandidatin oder des Kandidaten sowie der Unterschrift des Landesparteivorstands – beim Landeswahlleiter eingegangen sein.
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