#NRWissenswert Nr. 23

11.11.2024
Wissen

Das aktive Wahlrecht hat, wer

  1. mindestens 18 Jahre alt ist,
  2. die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und
  3. mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in NRW wohnt.

Es gibt keine Wahlpflicht. Niemand ist gezwungen zu wählen. Deshalb machen nicht alle Bürgerinnen und Bürger von ihrem Wahlrecht Gebrauch. Bei der letzten Landtagswahl am 15. Mai 2022 lag die Wahlbeteiligung bei 55,5%.

Folgende Prinzipien gelten bei der Wahl:
• Die Wahl ist allgemein: Alle Bürgerinnen und Bürger, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, dürfen an der Wahl teilzunehmen.
• Die Wahl ist gleich: Jede Stimme zählt gleichviel.
• Die Wahl ist unmittelbar: Man stimmt direkt für die Abgeordneten und die Parteien. 
• Die Wahl ist geheim: Die Stimme wird so abgegeben, dass niemand nachprüfen kann, wer wie gewählt hat. Deshalb wählen die Bürgerinnen und Bürger in Wahlkabinen, in denen sie nicht beobachtet werden können. Oder sie wählen mit einem Brief, der geheim ist.
• Die Wahl ist frei: Die Wählerinnen und Wähler treffen ihre Entscheidungen selbst und unterliegen dabei keinem Zwang und keiner Weisung.