#NRWissenswert Nr. 3

21.12.2022
Wissen

Gesetzentwürfe zu Bereichen wie Haushalt, Schulen und Kommunen können von einer Fraktion oder der Landesregierung vorgelegt werden. Das Gesetzgebungsverfahren beginnt mit einer Ersten Lesung, sprich einer grundsätzlichen Debatte in der Vollversammlung der Abgeordneten (Plenum). Danach beraten ein oder mehrere Ausschüsse über den Entwurf und empfehlen dem Plenum dessen Annahme, Änderung oder Ablehnung. In der zweiten Lesung stimmen die Abgeordneten abschließend darüber ab. In einigen Fällen, wie der Änderung zum Haushaltsgesetz, ist eine Dritte Lesung vorgeschrieben. Nach der Verabschiedung unterzeichnet der Ministerpräsident das Gesetz. Mit der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt tritt es dann in Kraft.