#NRWissenswert Nr. 37

15.12.2025

Eine Petition an den Landtag Nordrhein-Westfalen kann grundsätzlich jede Person einreichen, auch Kinder und Jugendliche sowie Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Grundlage ist das Petitionsrecht aus Artikel 17 Grundgesetz.

Für die Einreichung gibt es drei gängige Wege: online über das offizielle Formular des Landtags, per E Mail oder per Post an den Petitionsausschuss.

Wichtig ist, dass die Petition schriftlich erfolgt und Name sowie vollständige Anschrift enthalten sind. Anonyme Eingaben werden nicht bearbeitet. Wenn mehrere Personen gemeinsam eine Petition einreichen, reicht grundsätzlich eine vertretende Person mit Adresse und Unterschrift.

Inhaltlich sollte klar erkennbar sein, worum es geht und was konkret erreicht werden soll, zum Beispiel eine Überprüfung einer Entscheidung oder eine konkrete Sachbitte. Hilfreich sind Kopien relevanter Bescheide oder Schreiben. Bei der Online Petition gilt: Eine zusätzlich unterschriebene Papierfassung ist nicht nötig, das Online Formular genügt.

Nach Eingang verschickt die Geschäftsstelle in der Regel eine Eingangsbestätigung. Danach wird das Anliegen geprüft und das Verfahren läuft über den Petitionsausschuss weiter.