Mit ihrem ins Plenums eingebrachten Antrag "Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 41 der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen zur Einschleusung wohlhabender Migranten nach NRW unter Umgehung ausländerrechtlicher Vorgaben (PUA „Luxus-Schleuser“)" wollte die AfD die Einrichtung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Einschleuung von wohlhabenden Mitgranten erzielen.
Da die antragstellende Fraktion aus zwölf Abgeordneten besteht, erreicht sie allein mit ihrem Antrag das erforderliche Quorum nicht.
Derzeit laufen Ermittlungsverfahren gegen verschiedene Personen sowie Amts- und Mandatsträger im Zusammenhangen mit einer Beteiligung an mutmaßlich illegalen gewerbsmäßigen Schleusungen chinesischer Staatsbürger nach Deutschland sowie der Bestechlichkeit. Die CDU-Landtagsfraktion NRW vertraut auf die Ermittlungsbehörden und die Justiz, die sich intensiv mit dem Sachverhalt beschäftigen. Die Landesregierung hat zurecht in der Beantwortung ihrer vielen Kleinen Anfragen auf die laufenden Ermittlungsverfahren verwiesen und teilweise Fragen deshalb nicht beantwortet.
Der Antrag wurde abgelehnt.
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