Über 1,4 Millionen Euro jährlich für Siegburg, Sankt Augustin und Lohmar

18.09.2026
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Sascha Lienesch: Bundesmittel entlasten die kommunalen Haushalte beim Schuldendienst

Die Städte Siegburg, Sankt Augustin und Lohmar erhalten zusammen jährlich rund 1,42 Millionen Euro zur Entlastung bei kommunalen Altschulden. Das geht aus der kommunalscharfen Verteilung der Mittel nach dem Länder- und Kommunalentlastungsgesetz (LKEG) hervor, die die nordrhein-westfälische Landesregierung veröffentlicht hat.

Von den jährlichen Entlastungsmitteln entfallen 698.113 Euro auf Siegburg, 546.287 Euro auf Sankt Augustin und 178.540 Euro auf Lohmar. Insgesamt fließen damit 1.422.940 Euro pro Jahr in die drei Städte.

Der Landtagsabgeordnete für Siegburg, Sankt Augustin und Lohmar, Sascha Lienesch, erklärt dazu:

„Die zusätzlichen Mittel von mehr als 1,4 Millionen Euro jährlich sind eine konkrete Entlastung für Siegburg, Sankt Augustin und Lohmar. Sie helfen dabei, Zinsen und Tilgung bestehender Liquiditätskredite zu finanzieren und damit die kommunalen Haushalte zu entlasten. Besonders wichtig ist, dass die Mittel ohne zusätzlichen Antrag und Verwaltungsaufwand bei den anspruchsberechtigten Kommunen ankommen. Zusammen mit der bereits beschlossenen Altschuldenlösung des Landes trägt die Unterstützung des Bundes dazu bei, die finanzielle Belastung unserer Städte durch bestehende Schulden zu verringern.“

Hintergrund ist das Länder- und Kommunalentlastungsgesetz. Nordrhein-Westfalen erhält in den Jahren 2026 bis 2029 jährlich rund 164 Millionen Euro vom Bund. Die Landesregierung hat beschlossen, diese Bundesmittel vollständig und ohne Abzüge an die betroffenen Kommunen weiterzugeben. Mehr als 200 Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen sollen entsprechende Entlastungsbeträge erhalten.

Die Mittel sind zweckgebunden und müssen für den Schuldendienst von Liquiditätskrediten, also insbesondere für Zins und Tilgung, eingesetzt werden. Ein gesonderter Antrag der Kommunen ist nicht erforderlich; die Zuweisung erfolgt per Bescheid.

Grundlage für die Verteilung sind die Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung zum Stichtag 31. Dezember 2024. Dabei werden unter anderem diejenigen Beträge berücksichtigt, die nach der Altschuldenübernahme des Landes verbleiben.

Bereits mit dem 2025 beschlossenen Altschuldenentlastungsgesetz hat Nordrhein-Westfalen die Grundlage geschaffen, kommunale Liquiditätskredite in Höhe von fast neun Milliarden Euro in die Landesschuld zu übernehmen. Die nun vorgesehenen Bundesmittel ergänzen diese Entlastung.