Vorladung von Bundesinnenministerin Faeser in den PUA V

21.02.2025
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In der Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschuss V („Terroranschlag vom 23. August 2024“) am 14. Februar berichtete der eingeladene Psychologe und Autor Ahmad Mansour davon, wie groß die Herausforderungen im Kampf gegen die neue Welle an islamistischem Terrorismus sind. So warnte Mansour
vor der neuen Strategie einer Radikalisierung von Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte durch die Sozialen Medien. Er forderte zudem eine Verstärkung der Integrationsarbeit, um ein Abrutschen in die Radikalisierung zu verhindern.

„Die Landesregierung hat unmittelbar nach der Tat von Solingen ein großes Paket von Maßnahmen für Sicherheit und Prävention auf den Weg gebracht, die diese und weitere Bereiche betreffen. Für Präventionsprojekte gegen Radikalisierung plant NRW dabei mit zusätzlich 18 Mio. Euro pro Jahr. Die Ausführungen des Experten bestätigen diese Entscheidung. Die Politik auf allen Ebenen ist gefordert, weitere Schritte zur Vorbeugung von Radikalisierung und Gewalt zu ergreifen“, so der CDU-Landtagsabgeordnete Sascha Lienesch, der Mitglied des Ausschusses ist.

Für ein vollständiges Bild zum Solinger Terroranschlag müssen auch die Vorgänge im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aufgearbeitet werden. Die Sachverständigen haben in den bisherigen Anhörungen bestätigt, dass es bundesweit Probleme mit Dublin-Rücküberstellungen gibt und dass die Länder abhängig von Regelungen des Bundes sind.

Dazu führt Lienesch weiter aus: „Gemeinsam mit den Grünen haben wir beantragt, Bundesinnenministerin Nancy Faeser und den Sonderbeauftragten der Bundesregierung für Migrationsabkommen, Joachim Stamp, in den Untersuchungsausschuss zu laden. Als oberste Dienstherrin muss Nancy Faeser erklären, warum die Verfahren in Deutschland zur Dublin-Regelung nicht verbessert worden sind. Weiterhin fehlen uns bislang weiterhin sämtliche Akten aus dem zum Geschäftsbereich des BMI gehörenden BAMF. Joachim Stamp werden wir befragen, warum es keine praxistauglicheren Regelungen, zum Beispiel mit Bulgarien, für Rückführungen und Überstellungen gibt.“