Wählen ab 16: Vertrauen in die junge Generation

09.10.2025
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Die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP im Landtag Nordrhein-Westfalen haben gemeinsam einen Gesetzentwurf eingebracht, der das Wahlalter bei Landtagswahlen künftig auf 16 Jahre senken soll. Bislang dürfen nur Volljährige ab 18 Jahren ihre Stimme abgeben. Bereits bei der Landtagswahl 2027 soll das Wahlrecht ab 16 gelten.

„Junge Menschen interessieren sich für Politik und wollen mitgestalten“, heißt es im Gesetzentwurf. Ziel ist es, die politische Teilhabe zu stärken und mehr junge Menschen frühzeitig an demokratische Prozesse heranzuführen. Studien zeigen, dass frühe politische Beteiligung die Bindung zur Demokratie stärkt.

„Das Wahlrecht ist nicht nur ein Recht, sondern auch eine Schule der Demokratie. Wer früh Verantwortung übernimmt, entwickelt ein besseres Verständnis für politische Zusammenhänge. Das Wahlrecht ab 16 ist ein Vertrauensvotum für die junge Generation.“ so Sascha Lienesch.

Auch Innenminister Herbert Reul (CDU) sprach von einer „guten Entscheidung“. Jugendliche hätten bei vergangenen Wahlen bewiesen, dass sie verantwortungsbewusst mit ihrem Wahlrecht umgehen.

Mit dem gemeinsamen Gesetzentwurf setzen die Fraktionen ein klares Zeichen: Junge Menschen sollen nicht erst später, sondern schon jetzt gehört werden.