Zwei wichtige Gesetzesänderungen beschlossen

29.02.2024
Beitrag

Die Parlamentarier haben am 28.02.2024 zwei Gesetzesänderungen verabschiedet: Zum einen wurde nun die gesetzliche Rechtsgrundlage für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge (Kommunalabgaben-Änderungsgesetz Nordrhein-Westfalen – KAG-ÄG NRW) geschaffen, zum anderen wurde das Dritte Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) im Land Nordrhein-Westfalen verabschiedet.

Wie der für Siegburg, Lohmar und Sankt Augustin zuständige Landtagsabgeordnete Sascha Lienesch bereits Mitte Oktober 2023 berichtete, wurde das Versprechen der CDU zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge von der Zukunftskoalition eingelöst. Auch wenn die Anliegerinnen und Anlieger schon seit 01.01.2018 keine Beiträge mehr für Straßenausbaumaßnahmen zahlen, wurde mit dem Gesetz nun auch die rechtssichere Grundlage hergestellt. Die hohe Belastung der Anwohnerinnen und Anwohner entfällt somit endgültig für Projekte ab dem 01.01.2024.

Weiterführende Informationen dazu finden Sie im verwandten Beitrag, der rechts hinterlegt ist.

 

Im 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz geht es um die finanzielle Situation der Kommunen. Die Jahre seit 2020 sind von erheblichen finanziellen Unsicherheiten für die Gemeinden und Gemeindeverbände geprägt:
• die Corona-Jahre 2020, 2021 und bis in das Jahr 2022 hinein,
• die Auswirkungen des Angriffes Russlands auf die Ukraine am 24. Februar 2022,
• die Entwicklung der Inflation und die Bekämpfung derselben durch die Europäische Zentralbank,
• die Umsetzung von verschiedenen Gesetzen zur Entlastung von Unternehmen und Bevölkerung durch die Bundesebene,
• der Tarifabschluss der Kommunen unddes Bundes für die Tarifbeschäftigen sowie
• die zunehmende, dauerhafte Unterbringung, Versorgung und Integration von Asylsuchenden.

Gleichwohl müssen die Kommunen zukünftig Aufgaben, wie die Herstellung der Gebäudeenergieeffizienz im kommunalen, öffentlichen Gebäudebestand, die Umsetzung der (noch auf Bundesebene zu beschließenden) kommunalen Wärmeplanung, die Umsetzung des Rechtsanspruches auf den Ganztag, die Klimaanpassungsmaßnahmen und -schutzmaßnahmen, die weitere Digitalisierung der Verwaltung und vieles mehr bewältigen.

Dafür müssen die Kommunen finanziell handlungsfähig sein, weshalb auch jetzt das kommunale Haushaltsrecht geändert wurde: Das 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz Nordrhein-Westfalen beinhaltet unter anderem Ergänzungen oder Anpassungen bestehender Regelungen zur Darstellung des Haushaltsausgleiches im Plan sowie
im Jahresabschluss und schafft ein klares Ausgleichssystem. Des Weiteren werden beispielsweise Änderungen an der Ausgleichsrücklage als gesonderten Posten innerhalb des bilanziellen Eigenkapitals und zur Haushaltssicherungspflicht vorgenommen.

Wenn Sie erfahren wollen, was noch geändert wurde, können Sie das im unten verlinkten Gesetzesentwurf, der so beschlossen wurde, nachlesen.