Zweifel am Aus für Straßenbaubeiträge unbegründet

01.12.2022
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Die Koalition aus CDU und Grünen hat in ihrem Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen vereinbart, dass sie die Straßenausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) rückwirkend zum 1. Januar 2018 für die beitragspflichtigen Eigentümerinnen und Eigentümer abschaffen und die ausbleibenden Einnahmen für die Kommunen landesseitig ersetzen wird. Dieses Versprechen wird die Landesregierung halten.

Mit dem aktuellen Förderprogramm, welches ein Volumen von 65 Millionen Euro umfasst, sind die Straßenausbaubeiträge de facto in der Praxis abgeschafft. Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt zu 100 Prozent den Anteil der Bürgerinnen und Bürger. Beitragspflichtige Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer zahlen somit seit Mai 2022 keinen Euro mehr für Straßenausbaumaßnahmen, die seit dem 1. Januar 2018 auf den Weg gebracht wurden.

Der CDU-Politiker Sascha Lienesch weiß: „Im ersten Halbjahr 2022 sind erst 197 Anträge in Höhe von insgesamt 9,7 Millionen Euro eingegangen. Das angesetzte Fördervolumen ist damit noch längst nicht ausgeschöpft. Das zeigt, dass die Landesregierung vorausschauend geplant und ausreichend Mittel zum Ausgleich aller Zahlungen seit dem Jahr 2018 bereitgestellt hat.“

Die Ergebnisse eins jüngst vorgelegten rechtswissenschaftlichen Gutachtens wird das Ministerium mit den Kommunalen Spitzenverbänden und dem Ausschuss für Kommunales im Weiteren beraten.

„Ministerin Scharrenbach hat mit dem Förderprogramm zunächst eine akute Entlastung der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer geschaffen. Nun wird sie sich im Rahmen der Auswertung der Gutachtenergebnisse dafür einsetzen, dass in 2023 eine gesetzliche Änderung zur Abschaffung der Bürgeranteile beim kommunalen Straßenausbau gelingen wird. Die gesäten Zweifel am Aus für Anwohnerbeiträge sind völlig unbegründet“, so Lienesch.