
Bild: Boubacker Sahnoun
Sascha Lienesch, Landtagsabgeordneter und Mitglied des Integrationsausschusses, hat in der Plenarsitzung vom 10. Juli 2025 den Antrag der AfD zur verstärkten Anwendung des § 58a Aufenthaltsgesetz (Abschiebung bei besonderem Gefährdungspotenzial) deutlich kritisiert und zurückgewiesen. Er machte klar, dass ein nahezu identischer Antrag bereits im Februar eingebracht wurde – ohne neue Argumente oder konkreten Bezug zur Situation in Nordrhein-Westfalen.
Stattdessen führte die AfD in ihrem Antrag ausschließlich Beispiele aus Berlin an, die keinen Zusammenhang mit der Sicherheitslage in NRW aufweisen. Lienesch verwies darauf, dass NRW längst handelt: Seit 2017 wurden 143 sicherheitsrelevante Personen abgeschoben – auch auf Grundlage des § 58a AufenthG. Die Sicherheitsbehörden im Land arbeiten effektiv und rechtsstaatlich fundiert, es besteht kein Vollzugsdefizit.
Lienesch betonte, dass Gefährder selbstverständlich konsequent abgeschoben werden müssen – entscheidend sei dabei aber eine belastbare, rechtssichere Grundlage, unabhängig vom konkreten Paragrafen. Die Landesregierung agiere entschlossen und abgestimmt mit den Sicherheitsbehörden, wenn es um den Schutz der Bevölkerung gehe.
Der Antrag der AfD wurde von allen Fraktionen strikt abgelehnt.
Empfehlen Sie uns!