Bild: Büro Sascha Lienesch
Der Landeshaushalt legt fest, welche Einnahmen das Land erwartet und wofür das Geld im kommenden Jahr ausgegeben werden darf. Rechtsgrundlage ist die Landeshaushaltsordnung. Für jedes Haushaltsjahr muss ein Haushaltsplan aufgestellt und als Haushaltsgesetz vom Landtag beschlossen werden.
Den Anfang machen die Ministerien: Jedes Ressort meldet dem Finanzministerium seinen Finanzbedarf und seine politischen Schwerpunkte. Das Finanzministerium bündelt diese Vorschläge, verhandelt mit den Ressorts und erarbeitet daraus einen Entwurf für den Landeshaushalt. Diesen Entwurf beschließt die Landesregierung im Kabinett und bringt ihn als Haushaltsgesetz in den Landtag ein.
Im Landtag folgt zunächst die erste Lesung im Plenum mit einer grundsätzlichen Debatte über die Finanz- und Haushaltspolitik. Danach beraten der Haushalts- und Finanzausschuss sowie die Fachausschüsse detailliert über alle Einzelpläne und können Änderungen empfehlen.
In der zweiten Lesung im Plenum, wie in dieser Woche beim Haushaltsgesetz 2026 zu sehen war, diskutieren die Abgeordneten noch einmal ausführlich über den Haushalt und über Änderungsanträge der Fraktionen. Wer einen unmittelbaren Eindruck davon bekommen möchte, findet die Debatte hier unten verlinkt.
Am Ende stimmt der Landtag über das Haushaltsgesetz ab. Nach der Verabschiedung wird der Haushalt durch das Finanzministerium und die Ressorts ausgeführt. Der Landesrechnungshof prüft später, ob die Mittel ordnungsgemäß und wirtschaftlich verwendet wurden.
So entsteht Schritt für Schritt der Landeshaushalt, der die finanziellen Spielräume und politischen Schwerpunkte Nordrhein-Westfalens festlegt.

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