#NRWissenswert Nr. 34

09.10.2025

Im Landtag NRW spiegelt sich die Stärke der Fraktionen auch in der Ausschussarbeit wider. Jeder Ausschuss setzt sich aus Abgeordneten aller Fraktionen zusammen – allerdings in einem Verhältnis, das der Sitzverteilung im Landtag entspricht.

Das bedeutet: Große Fraktionen entsenden mehr Mitglieder in die Ausschüsse als kleine. So wird sichergestellt, dass Mehrheitsverhältnisse aus dem Plenum auch in der Fachausschussarbeit abgebildet sind.

Jede Fraktion hat dabei das Recht, in jedem Ausschuss vertreten zu sein. Die genaue Zahl der Sitze wird nach einem mathematischen Verfahren festgelegt, meist nach dem sogenannten Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren, das eine faire und proportionale Verteilung garantiert.

So bleibt gewährleistet, dass alle Fraktionen mitarbeiten können – aber die Mehrheit auch im Ausschuss das letzte Wort hat.