Bild: Boubacker Sahnoun
In der Rede wird die Debatte um die sogenannte „Chatkontrolle“ sachlich eingeordnet und klargestellt, dass es sich dabei um eine irreführende Zuspitzung handelt. Ziel der europäischen Regelungen ist der effektive Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt im Internet – nicht die Einführung staatlicher Massenüberwachung.
Betont wird, dass die ursprünglich diskutierten verpflichtenden Kontrollmaßnahmen für Plattformbetreiber vom Tisch sind und dass die Verschlüsselung privater Kommunikation ausdrücklich unangetastet bleibt. Diese sei ein unverzichtbarer Bestandteil moderner IT-Sicherheit und nicht verhandelbar.
Angesichts zehntausender gemeldeter Fälle von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs allein im Jahr 2024 wird deutlich gemacht, wie wichtig rechtssichere Möglichkeiten zur Aufdeckung solcher Inhalte sind. Die auslaufende EU-Interimsverordnung soll daher durch eine dauerhafte Regelung ersetzt werden, die freiwillige Maßnahmen der Anbieter erlaubt und absichert – ohne verpflichtende Eingriffe in private Kommunikation und ohne anlasslose Kontrollen.
Der aktuelle europäische Kompromiss wird ausdrücklich unterstützt, da er den Status quo erhält, freiwillige Maßnahmen rechtlich absichert und verpflichtende Aufdeckungsanordnungen ausschließt. Forderungen nach zusätzlichen Initiativen werden als entbehrlich bewertet.
Abschließend wird hervorgehoben, dass die Landesregierung den Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Kindern aktiv führt: durch den Ausbau spezialisierter Ermittlungsstrukturen, moderne technische Ausstattung, landesweite Vernetzung der Polizei und kontinuierliche Fortbildung. Ziel ist eine effektive Strafverfolgung bei gleichzeitiger Wahrung der Grundrechte.

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