#NRWissenswert Nr. 38

26.01.2026

Der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen sorgt dafür, dass mit öffentlichen Geldern sorgfältig, rechtmäßig und wirtschaftlich umgegangen wird. Seine drei Kernaufgaben lassen sich einfach zusammenfassen: prüfen – beraten – berichten.

Er prüft dabei nicht nur den Landtag, sondern die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes. Dazu gehören insbesondere:

  • die Landesregierung und ihre Ministerien,
  • nachgeordnete Behörden und Landesbetriebe,
  • Sondervermögen und landeseigene Einrichtungen,
  • Stellen und Projekte, die Landesmittel erhalten (z. B. Förderprogramme).

Konkret überprüft der Landesrechnungshof die Rechnungen des Landes sowie die Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit staatlichen Handelns. Die Ergebnisse fasst er jährlich in einem Bericht für den Landtag zusammen, den er auch der Landesregierung zuleitet. Diese Aufgabe ist in Artikel 86 Absatz 2 der Landesverfassung verankert.

Der Landesrechnungshof ist dabei vollständig unabhängig: Er ist eine selbstständige, nur dem Gesetz unterworfene oberste Landesbehörde. Seine Mitglieder genießen den Schutz richterlicher Unabhängigkeit.

Das bedeutet: Der Landesrechnungshof kann frei prüfen, kritisieren und auf Missstände hinweisen – ohne Rücksicht auf Regierung oder Parteien nehmen zu müssen. So stärkt er Transparenz, Kontrolle und einen verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern in Nordrhein-Westfalen.