#NRWissenswert Nr. 44

16.09.2026

Eine Landesverordnung, rechtlich spricht man von einer Rechtsverordnung, enthält verbindliche Regeln, ähnlich wie ein Gesetz. Der entscheidende Unterschied besteht darin, dass eine Rechtsverordnung nicht in einem normalen Gesetzgebungsverfahren vom Landtag beschlossen wird. Stattdessen wird sie von der Landesregierung oder einem dazu ermächtigten Ministerium erlassen.

Damit eine Rechtsverordnung entstehen kann, braucht es zunächst eine gesetzliche Grundlage. Der Landtag muss also zuvor ein Gesetz beschlossen haben, das die Landesregierung oder ein Ministerium ausdrücklich dazu ermächtigt, bestimmte Einzelheiten durch eine Verordnung zu regeln. Dabei muss das Gesetz festlegen, welchen Inhalt, welchen Zweck und welchen Umfang diese Ermächtigung haben darf.

Auf Grundlage dieser Ermächtigung wird der Entwurf in der Regel vom zuständigen Ministerium vorbereitet. Dabei werden andere betroffene Ministerien beteiligt. Je nach Thema können außerdem Fachverbände oder andere betroffene Stellen angehört werden. Soll die Landesregierung selbst die Rechtsverordnung erlassen, wird der Entwurf im Kabinett beraten und beschlossen. Ist ein einzelnes Ministerium zum Erlass ermächtigt, kann dieses die Verordnung grundsätzlich selbst erlassen.

Anders als bei einem Gesetz muss der Landtag einer Rechtsverordnung grundsätzlich nicht noch einmal zustimmen. Eine Beteiligung des Landtags oder eines seiner Ausschüsse findet nur statt, wenn dies ausdrücklich vorgesehen ist.

Nach der Ausfertigung wird die Rechtsverordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Dort wird auch festgelegt, wann sie in Kraft tritt.

Rechtsverordnungen ermöglichen es somit, die Vorgaben eines Gesetzes konkret auszugestalten, ohne für jede einzelne Detailregelung ein neues Gesetzgebungsverfahren durchführen zu müssen. Dabei dürfen sie jedoch nur das regeln, wozu die gesetzliche Ermächtigung sie berechtigt.