#NRWissenswert Nr. 43

13.07.2026

Streng genommen ist auch ein Ministerium eine Landesbehörde. Genauer gesagt gehört ein Landesministerium zu den obersten Landesbehörden. Im allgemeinen Sprachgebrauch sind mit „Landesbehörden“ jedoch häufig die nachgeordneten Behörden gemeint, zum Beispiel die Bezirksregierungen, Finanzämter oder bestimmte Landesämter.

Ein Ministerium wird von einer Ministerin oder einem Minister geleitet. Es arbeitet vor allem auf der politischen und strategischen Ebene. Dort werden Gesetzentwürfe vorbereitet, politische Konzepte entwickelt und Ziele für den jeweiligen Aufgabenbereich festgelegt. Außerdem führt das Ministerium die Fachaufsicht über die Behörden, die zu seinem Geschäftsbereich gehören.

Die nachgeordneten Landesbehörden kümmern sich dagegen stärker um die konkrete Umsetzung. Sie wenden Gesetze und Vorgaben an, bearbeiten Anträge, erteilen Genehmigungen, führen Kontrollen durch oder unterstützen die Städte und Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

Ein Beispiel aus dem Schulbereich:

Das Ministerium für Schule und Bildung entwickelt die grundlegenden politischen Ziele und Vorgaben für die Schulen in Nordrhein-Westfalen. Die Bezirksregierungen setzen viele dieser Vorgaben anschließend in den einzelnen Regionen um. Sie übernehmen unter anderem Aufgaben der Schulaufsicht, kümmern sich um Personalangelegenheiten und begleiten die Qualitätsentwicklung der Schulen.