Ich habe immer ein offenes Ohr für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger aus meinem Wahlkreis, aber auch wenn sie aus unserem schönen Nordrhein-Westfalen stammen. Deswegen helfe ich ihnen als Mitglied des Petitionsausschusses insbesondere dann weiter, wenn sie Unstimmigkeiten mit den Behörden haben. Artikel 17 des Grundgesetzes stellt nämlich sicher, dass sich Bürgerinnen und Bürger mit einer Beschwerde an den Ausschuss wenden können, wenn sie sich Ämtern oder Behörden ungerecht behandelt fühlen.
Eine Petition darf grundsätzlich jeder einreichen. Für die Formulierung gibt es keine Vorgaben. Die Petition muss allerdings schriftlich, unterschrieben und unter der Nennung von Namen und Adresse erfolgen.
Bei Sammelpetitionen genügen die Adresse und Unterschrift einer die Gruppe vertretenden Person.
Auch die Abgabe einer Online-Petition auf der Internetseite des Landtags ist möglich.