Landtag: Petitionsausschuss

Heute tagt der Petitionsausschuss und berät über die eingegangenen Beschwerden. Die Sitzung ist nicht öffentlich.

Mehr Informationen:

Für den Fall, dass Bürgerinnen und Bürger sich von Ämtern oder Behörden ungerecht behandelt fühlen, sieht Artikel 17 des Grundgesetzes eine besondere Anlaufstelle beim Parlament vor: Der Petitionsausschuss des Landtags hilft bei Ärger mit Behörden weiter. Bürgerinnen und Bürger können sich mit einer Beschwerde an den Ausschuss wenden.

Eine Petition darf grundsätzlich jeder einreichen. Für die Formulierung gibt es keine Vorgaben. Die Petition muss allerdings schriftlich, unterschrieben und unter der Nennung von Namen und Adresse erfolgen. Bei Sammelpetitionen genügen die Adresse und Unterschrift einer die Gruppe vertretenden Person. Auch die Abgabe einer Online-Petition auf der Internetseite des Landtags ist möglich.

Der Ausschuss berichtet dem Plenum regelmäßig über seine Arbeit.

Termin

20.06.2023 13:30 bis 15:30
  • Landtag Nordrhein-Westfalen
  • Platz des Landtags 1
  • 40221 Düsseldorf