
Büro Sascha Lienesch MdL
Was macht eigentlich das Parlamentarische Kontrollgremium in NRW?
Die Arbeit des Verfassungsschutzes in Nordrhein-Westfalen wird durch ein unabhängiges Gremium des Landtags kontrolliert: das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG). Diese parlamentarische Aufsicht ist im Verfassungsschutzgesetz NRW verankert.
Weitreichende parlamentarische Kontrolle
Die gesamte Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde unterliegt der Aufsicht durch das PKG. Die Landesregierung ist verpflichtet, das Gremium regelmäßig und umfassend zu informieren – auf Wunsch auch zu konkreten Einzelfällen (§ 25 Abs. 1 VSG NRW).
Zwei zentrale Aufgaben:
1. Kontrolle der G10-Maßnahmen
Das PKG überwacht Maßnahmen des Verfassungsschutzes, die tief in Grundrechte eingreifen – etwa Überwachungen nach dem sogenannten Artikel 10-Gesetz („G10-Maßnahmen“).
Während die G10-Kommission die rechtliche Zulässigkeit im Einzelfall prüft, bewertet das PKG diese Maßnahmen politisch – mit Blick auf ihre Angemessenheit und den Gesamtkontext.
2. Kontrolle des Haushalts
Das PKG prüft den Wirtschaftsplan des Verfassungsschutzes im Detail. Während im öffentlichen Landeshaushalt nur die Gesamtsumme aufgeführt ist, nimmt das PKG das Budgetrecht des Parlaments in diesem sensiblen Bereich konkret wahr.
Was darf das Kontrollgremium?
• Vor-Ort-Besuche, Akteneinsicht und Befragung von Mitarbeitenden (§ 25 Abs. 2)
• Beauftragung von Sachverständigen, Einbindung des Landesdatenschutzbeauftragten (§ 25 Abs. 4 und 5)
• Anlaufstelle für Beschwerden aus der Behörde selbst (§ 25 Abs. 6)
• Bearbeitung von Eingaben aus der Bevölkerung zum Umgang des Verfassungsschutzes mit Einzelpersonen (§ 27)
• Halbjährliche Berichte des Innenministeriums über neue Auskunftsrechte (§ 25 Abs. 3)
Zusammensetzung
Das PKG besteht aus 11 Abgeordneten des Landtags sowie stellvertretenden Mitgliedern. Sie werden zu Beginn jeder Wahlperiode vom Landtag gewählt (§ 24 Abs. 1).
Das Gremium bleibt auch über das Ende der Wahlperiode hinaus im Amt, bis ein neues Kontrollgremium eingesetzt wird.
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