Bild: Büro Sascha Lienesch
Eine Kleine Anfrage ist ein parlamentarisches Kontrollinstrument, mit dem Abgeordnete im Landtag Nordrhein-Westfalen die Landesregierung schriftlich zu einem bestimmten Thema befragen können. Jede Abgeordnete und jeder Abgeordnete kann dabei eine oder mehrere konkrete Fragen einreichen. Die Landesregierung ist verpflichtet, diese innerhalb einer Frist von in der Regel vier Wochen schriftlich zu beantworten.
Sowohl die Fragen als auch die Antworten werden als offizielle Drucksachen veröffentlicht und sind damit für die Öffentlichkeit frei zugänglich. Eine parlamentarische Beratung im Plenum findet bei Kleinen Anfragen grundsätzlich nicht statt.
Erfolgt jedoch keine fristgerechte Antwort, kann die Präsidentin oder der Präsident des Landtags auf Antrag die Anfrage auf die Tagesordnung der übernächsten Plenarsitzung setzen und eine mündliche Beantwortung verlangen.
Die Kleine Anfrage erfüllt mehrere zentrale Funktionen: Sie ermöglicht die Kontrolle der Landesregierung, verschafft Abgeordneten Zugang zu offiziellen Informationen, schafft Transparenz für die Öffentlichkeit und hilft dabei, politische Themen oder Missstände sichtbar zu machen. Im Unterschied zur Großen Anfrage, die umfangreicher ist und häufig eine Plenardebatte nach sich zieht, ist die Kleine Anfrage ein schnelles und unkompliziertes Instrument für konkrete Einzelfragen und damit ein wesentliches Mittel parlamentarischer Kontrolle im politischen Alltag.

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